§1 Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§2 Anreisespesen ( >50 km) / Nächtigungsspesen
a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht anders besprochen, im Angebot separat ausgewiesen und zusätzlich zur Gage mit 0,50 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!
b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.
§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort (entfällt bei Clubbookings)
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.
c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.
d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.
§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt alleine beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m². Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m – 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe, 2 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch mit einer ausreichend großen Tischdecke bereit.
§5 Licht- und Tonanlage
Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann je nach Angebot oder aufgrund baulicher Bedingungen am Veranstaltungsort variieren.
§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
§7 Haftung
Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
§8 Catering (entfällt bei Clubbookings)
Der DJ und seine Begleitperson (Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.
§10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
§11 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
§13 Musikauswahl
a) Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über Musikwunschkarten dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.
b) Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab. (entfällt bei Clubbookings)
§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart etwa eine Stunde vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der „verbindlichen Buchung“ vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet. Jede weitere vorgezogene halbe Stunde, die vom Veranstalter in das Buchungsformular eingetragen wird, wird vom DJ mit 18 €uro zusätzlich verrechnet.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene halbe Auftrittsstunde wird ebenfalls mit zusätzlichen 18 €uro verrechnet. Ein Anspruch auf Fortsetzung einer Live-DJ-Tätigkeit besteht nicht, wenn die Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren.
§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist zahlbar in BAR am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung nach Rechnungslegung durch den DJ. Die Gage ist laut Angebot, ausgenommen bei Firmen und Vereinen, immer inkl. der gesetzlichen USt. Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
§16 Stornierungen seitens des Veranstalters
bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme
§17 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich der DJ, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!
§18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§19 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Augsburg sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!